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8. Juni 2010

Landtag muss neues Wahlgesetz noch vor der Sommerpause unter Dach und Fach bringen

Zur morgigen Anhörung des Grünen Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeswahlgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss erklärt der rechtspolitische Sprecher, Thorsten Fürter:

Bereits zur konstituierenden Sitzung des Landtags im Oktober 2009 haben wir Grünen einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem wir auf das mit 95 Abgeordneten maßlos aufgeblähte Parlament reagiert haben. Jetzt steht dieser Gesetzentwurf, der unter anderem eine deutliche Reduzierung der Wahlkreise von 40 auf 30 vorsieht, über sieben Monate später zur Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss. Unser Gesetzentwurf wurde in den schriftlichen Stellungnahmen der ExpertInnen überwiegend positiv aufgenommen. Einer Kritik, die das gültige Wahlrecht mitverantwortlich macht für das große und teure Parlament, hat niemand fundiert widersprochen.

Umso ärgerlicher ist es, dass die Koalitionsfraktionen, die bereits im Koalitionsvertrag die „zeitnahe Überarbeitung“ des Wahlgesetzes versprochen haben, immer noch einen eigenen Gesetzentwurf schuldig bleiben. Ihnen ist offensichtlich bisher keine bessere Möglichkeit eingefallen, die Anzahl der ParlamentarierInnen auf 69 zu beschränken. Wir erwarten, dass nach der Anhörung das Landeswahlgesetz noch vor der Sommerpause, also in der Juli-Sitzung des Landtages, zur Abstimmung gestellt wird, damit das neue Wahlrecht unter Dach und Fach kommt.

Die Änderung des Wahlrechts im Juli ist auch deswegen wichtig, weil gegenwärtig völlig offen ist, ob wir nach der Sommerpause noch eine handlungsfähige Landesregierung haben. Wenn ein Ministerpräsident schon mit seinem Rücktritt drohen muss, können Neuwahlen schneller vor der Tür stehen, als heute alle erwarten. Wer jetzt die Wahlrechtsreform verschleppt, riskiert sehenden Auges, dass auch der nächste Landtag wieder extrem groß und sehr teuer wird.

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