
Datum: 16. Juni 2010
Landtagsrede zum Thema Große Anfrage und Bericht der Landesregierung zur Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen
Dazu sagt die kinder- jugendpolitische Sprecherin Marret Bohn:
Kinder müssen laufen lernen, Kinder und Jugendliche müssen ihre Persönlichkeit und ihre Kompetenzen entwickeln, und Kinder und Jugendliche müssen lernen, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört auch eine Beteiligung an politischen Entscheidungen.
Demokratie lebt von der Beteiligung. Diese Beteiligung kommt allerdings nicht von selbst. Wir alle müssen uns dafür einsetzen. Kinder und Jugendliche müssen von Anfang an praktisch erleben, dass sie mit gestalten können, dass ihre Meinung zählt.
Rotgrün hat in Schleswig-Holstein die Weichen in diese Richtung gestellt. Auf kommunaler Ebene dürfen Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Paragraf 47 f der Gemeindeordnung schreibt verbindlich eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Belangen vor, die ihre Interessen berühren.
Das ist die Theorie. Dass die Praxis anders aussieht, macht die Antwort auf unsere Große Anfrage aus der 16. Legislatur deutlich. Die Gemeindeordnung schreibt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verpflichtend vor, lässt aber das "wie" offen.
Es gibt keinen Grund, Kinder und Jugendliche nicht zu beteiligen. Trotzdem findet in der Mehrzahl der Kommunen keine Beteiligung statt. Und das, obwohl es eine Vielzahl von Informations- und Arbeitsmaterialen zu diesem Thema gibt. Interessierte können sich an eine eigene Servicestelle im Ministerium wenden.
Die Kinder und Jugendbeteiligung wird nicht umgesetzt, obwohl sie in der Gemeindeordnung fest verankert ist. Da hat ein Teil der CDU eine einfache Lösung: Wir schaffen den Paragrafen 47 f einfach wieder ab. So jedenfalls die Vorschläge der kommunalpolischen Vereinigung zur Änderung der Kommunalverfassung. Das wäre ein Armutszeugnis für Schleswig-Holstein! Wir Grüne wollen, dass die Kinder und Jugendbeteiligung erhalten bleibt!
Der Beteiligungsbericht der Landesregierung blickt weit zurück. Er bezieht sich im Großen und Ganzen auf den Berichtsstand 2002. Beteiligung in der Fachkraftausbildung, ModeratorInnenausbildung, Partizipation als Maßstab in Förderverfahren, Konfliktlotsen, Zukunftsschule, Kinderstube der Demokratie – und auch Paragraf 47 f Gemeindeordnung. Auffällig ist, dass es unter CDU und FDP keine neuen Aktivitäten gibt.
Stillstand bedeutet in bewegten Zeiten Rückschritt. Und die Kinder- und Jugendbeteiligung steht in den meisten Kommunen still.
Einige wenige Kommunen sind beispielhaft, weitere haben sich auf den Weg gemacht, aber die Mehrzahl stellt sich taub und ignoriert die gesetzliche Verpflichtung zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Das dürfen wir als Landesparlament nicht ignorieren! Deshalb fordern wir die Landeregierung zum Handeln auf!
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen für Kinder und Jugendliche ist ein gutes Fundament, auf dem unsere Demokratie steht und weiter wachsen kann. Für uns in Schleswig-Holstein ist es wichtig, dies für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen: Mädchen und Jungs, in kleinen Dörfern und in größeren Städten, mit plattdeutschem Akzent oder mit türkischem. Nur, wenn alle sich beteiligen können, hat unsere Demokratie ihren Namen verdient.
Es gibt viele Klagen über Politikverdrossenheit. Die Wahlbeteiligung lässt zu wünschen übrig. Wir alle sollten diese Signale ernst nehmen und auch Konsequenzen daraus ziehen. Für uns Grüne sage ich ganz klar: Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Generationengerechtigkeit bedeutet für uns, dass alle Kinder und Jugendliche von Anfang an beteiligt werden. Dafür sollten wir uns alle einsetzen!