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Landtagsrede zum Thema Europäische Betriebsräte-Richtlinie umsetzen
Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher, Andreas Tietze:
Die Europäische Betriebsräte-Richtlinie 2009/38/EG trat am 5. Juni 2009 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, um die Neufassung der Richtlinie in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Die neuen Bestimmungen treten erst nach einer Umsetzung in die nationale Gesetzgebung zum 6. Juni 2011 in Kraft. Nach meinen Informationen hat sich der Bundestag noch nicht mit diesem Thema befasst. Wir unterstützen den Vorstoß der SPD. Bundesrat und Bundestag müssen sich auf eine Umsetzung der Richtlinie einigen.
Über 850 europäische BetriebsrätInnen vertreten die Interessen von Beschäftigten in multinationalen Unternehmen und Konzernen, sie vertreten 14,5 Mio. ArbeitnehmerInnen. Nach dem Motto "Schulterschluss statt Standortkonkurrenz" können europäische Betriebsräte dem Standortpoker eine gemeinsame Strategie der Belegschaften entgegensetzen.
Die Auseinadersetzung bei Opel und die Sicherung der einzelnen Standorte haben gezeigt, wie wichtig eine gemeinsame Strategie der ArbeitnehmerInnen ist. Dazu ist es notwendig, die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretungen in transnationalen Konzernen umzusetzen.
Europäische BetriebsrätInnen haben ein Informations- und Anhörungsrecht und somit eine wichtige Funktion, um gerechte und soziale Standards auf europäischer Ebene zu etablieren. Die ArbeitnehmervertreterInnen können sich vernetzen, Informationen und Erfahrungen austauschen und sich absprechen.
Die europäische Betriebsräte-Richtlinie (EBR) gilt in 30 Ländern. Das sind die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Zurzeit gilt noch das Umsetzungsgesetz zur 94er Richtlinie. Für laufende Gründungs- und Nachverhandlungen müssen bereits jetzt einige Punkte aus der neuen europäischen Betriebsräte-Richtlinie beachtet werden.
Die 94er europäische Betriebsräte-Richtlinie ließ wesentliche Fragen unbeantwortet und Begriffe undefiniert, so dass in jeder europäische Betriebsräte-Richtlinien Verhandlung und in der Praxis das Rad immer wieder neu erfunden werden musste.
Die neue Fassung bringt grundlegende Verbesserungen für die Arbeit der europäischen BetriebsrätInnen.
Die EU-Kommission hat einige Begriffe und Rechte klargestellt. Die neue Richtlinie enthält Mindestvorschriften zur Aufgabe der BetriebsrätInnen. Künftig muss sichergestellt sein, dass sie rechtzeitig Informationen erhalten und in angemessener Weise angehört werden, so dass ihre Stellungnahme von der ArbeitgeberIn berücksichtigt werden kann.
Europäische BetriebsrätInnen erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Schulungsmaßnahmen.
In der Vergangenheit haben zu schwammige Beschreibungen der Betriebsratsrechte es transnationalen Konzernen in der Vergangenheit leicht gemacht, europäische BetriebsrätInnen zu übergehen. Zwar waren in der alten Richtlinie mehrfach Unterrichtungsrechte aufgeführt. Was jedoch genau eine Unterrichtung beinhaltet, darüber herrschte Rechtsunsicherheit. Der Begriff ist nun neu definiert und soll Verschleierungen entgegenwirken
Ebenso steht es mit dem Begriff der Anhörung. Er ist neu definiert worden und von ArbeitnehmerInnen einfacher einzufordern. Auch die Zusammenarbeit zwischen europäischen und nationalen BetriebsrätInnen soll in Zukunft besser funktionieren.
Hierfür soll eine Berichtspflicht Sorge tragen, die die europäischen ArbeitnehmervertreterInnen gegenüber den nationalen KollegInnen haben. Zuwiderhandlungen gegen die Rechte und Verpflichtungen, die sich aus der Richtlinie ergeben, sollen Sanktionen folgen. Wie diese auf der Ebene der Mitgliedsstaaten ausgestaltet werden, bleibt abzuwarten.
Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmen wir zu.