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17. Juni 2010

Lebenslanges Lernen – Weiterbildung für alle

Landtagsrede zum Thema Weiterbildungsgesetz

Dazu sagt Ines Strehlau:

Die Akademien müssen dicht machen, Volkshochschulen werden kaputt gespart, Fort- und Weiterbildungsstrukturen werden zerschlagen. Das sind Äußerungen, die wir in den letzten Wochen nach den Kürzungsankündigungen der Landesregierung von vielen Seiten gehört haben.

Dass dies nicht übertriebene Befürchtungen sind, sondern bittere Realität, sehen wir am von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsstrukturkonzept. Die Bildungsstätten bekommen in diesem und in den nächsten beiden Jahren insgesamt 40 Prozent weniger Landeszuschüsse und das, obwohl sie ihre Eigenfinanzierungsquote in den letzten Jahren deutlich erhöht haben. Die Volkshochschulen bekommen um 25 Prozent geringere Zuschüsse. Diese Liste ließe sich noch weiter fort führen.

So werden gewachsene Strukturen im Weiterbildungsbereich zerschlagen und der Staat verabschiedet sich immer weiter aus der Verantwortung. Aus unserer Sicht ein großer Fehler.

Der Begriff "Weiterbildung" darf dabei nicht auf die berufliche Weiterbildung reduziert werden. Wenn wir von lebenslangem Lernen sprechen, dann sind es auch die Angebote zur persönlichen Weiterbildung, EDV, Sprachen, Erziehung, Zusammenleben in der Familie und vieles mehr, dem wir einen hohen Stellenwert beimessen sollten.

Ebenso muss der Bereich der politischen Weiterbildung gestärkt werden. Die sinkende Wahlbeteiligung ist dabei nur ein Alarmsignal und zeigt, wie hoch der Bedarf an Initiative auf diesem Gebiet ist. Die politische Weiterbildung darf aber nicht allein den Stiftungen der politischen Parteien überlassen werden. Demokratie braucht Engagement – auch vom Staat.

In Anbetracht unserer Haushaltslage müssen wir uns also der Frage stellen, wie wir in Zeiten knapper Kassen flächendeckend Weiterbildungseinrichtungen erhalten können. Bei der Beantwortung dieser Frage könnte ein Weiterbildungsgesetz hilfreich sein.

Dieses Gesetz müsste die Weiterbildung als Teil des öffentlichen Bildungswesens anerkennen. Im Moment sind die Bildungsstätten und auch Volkshochschulen im Kulturreferat des Bildungsministeriums angesiedelt. Das lässt ihre Förderung eher als freiwillige Aufgabe erscheinen, obwohl sie in der schleswig-holsteinischen Verfassung auch als Landesaufgabe festgelegt ist.

Dieses Gesetz müsste alle Weiterbildungseinrichtungen einbeziehen. Bei der Erstellung des Gesetzes müssen die vorhandenen Strukturen hinterfragt werden. Welche Institution arbeitet in welchen Bereichen? Welche Personengruppen werden angesprochen? Welche Angebote werden gemacht? Sind Kooperationen oder Umstrukturierungen sinnvoll, um die Angebote besser und vielleicht kostengünstiger zu gestalten?

Mit der Erarbeitung des Weiterbildungsgesetzes hätten wir so die Chance, eine Zielvorstellung zur Weiterbildungslandschaft in Schleswig-Holstein zu entwickeln. Lassen Sie uns im Bildungsausschuss dazu beraten, im Dialog mit den Beteiligten.

 

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