
Datum: 29. Juni 2010
Zum schlechten Abschneiden Schleswig-Holsteins beim Verbraucherschutzindex erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Kurz vor Beginn der Sommerferien hat Schleswig-Holstein vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ein schlechtes Zeugnis bekommen und belegt im bundesweiten Ranking den letzten Platz. Das Schicksal schlechter Noten teilt die Landesregierung mit so manchem Schulkind im Land, das dem Tag der Zeugnisübergabe vor den großen Ferien mit Schrecken entgegen sieht. Einige SchülerInnen bereiten ihre Eltern rechtzeitig auf die Fünf in Mathe vor, nicht ohne den Hinweis auf den ungerechten Lehrer oder die ungerechte Lehrerin.
Ähnlich machte es auch die Landesregierung bereits letzte Woche, als sich das wiederholt schlechte Abschneiden Schleswig-Holsteins abzeichnete. Schuld daran sei nicht das mangelhafte Engagement der Landesregierung in Punkto Verbraucherschutz. Schuld seien die ungeeigneten Bewertungskriterien des Bundesverbandes Verbraucherschutz.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich ernsthaft mit der umfangreichen Kritik des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen auseinanderzusetzen. Der Index liefert wertvolle Hinweise, wo die Verbraucherschutzpolitik des Landes noch verbessert werden kann. Der Verweis auf leere Kassen greift dabei nicht. Viele Verbesserungen ließen sich ohne Mehrausgaben erzielen.
Ein Kritikpunkt ist beispielsweise, dass der Verbraucherschutz nicht in der Bezeichnung des Ministeriums auftaucht. Eine Kleinigkeit vielleicht - vielleicht aber auch bezeichnend für den Stellenwert, der dem Verbraucherschutz im Vergleich zu anderen Politikbereichen eingeräumt wird. Auch bei der Transparenz liegt einiges im Argen. So werden Kontrollergebnisse nirgendwo veröffentlicht. Egal, ob es dabei um gesundheitsschädliches Kinderspielzeug, um Gentechnikregister, um Gammelfleisch oder um sonstige verbraucherschutzrelevante Kontrollen geht.
Dabei ist das Prinzip. "Name and shame" ein sehr wirkungsvolles und kostengünstiges Prinzip beim Verbraucherschutz. Im Lebensmittelbereich gibt es in Dänemark schon lange die Smiley-Kennzeichnung. Dort können VerbraucherInnen beim Einkaufen am Smiley-Emblem hinter der Ladentheke erkennen, ob der Betrieb bei den Kontrollen gut abgeschnitten hat. Wenn die Landesregierung in diesem Punkt aktiv wird, schneidet sich sicherlich bei der nächsten Zeugnisvergabe besser ab. Anders als in der Schule hat die Landesregierung sogar zwei Jahre Zeit dafür.
Aber auch die Fraktionen des Landtages müssen sich an die eigene Nase fassen. Der Index beurteilt nämlich nicht nur die Arbeit der Regierung und der Kontrollbehörden, sondern auch die der Legislative. Da ist Schleswig-Holstein mit Platz 13 auch ziemlich weit hinten. Die parlamentarische Arbeit zum Verbraucherschutz muss intensiviert werden!