
Datum: 30. Juni 2010
Zur heutigen Entscheidung des Innen- und Rechtsausschusses, die Änderungen des Wahlgesetzes von der Tagesordnung abzusetzen, erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Das Wahlgesetz muss geändert werden, egal, wie sich das Verfassungsgericht im August entscheiden wird. Erklärt das Gericht das Gesetz für verfassungswidrig, ist das offenkundig. Aber auch wenn das Gericht das Wahlrecht für verfassungsgemäß erklärt, besteht dringender Handlungsbedarf, damit aufgeblähte Parlamente nie wieder traurige Realität werden.
Der Innen- und Rechtsausschuss brütet seit dem Herbst 2009 über dem Wahlgesetz und hat zuletzt namhafte Experten angehört. Jetzt sind eigentlich die RechtsexpertInnen im Ausschuss gefordert, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Stattdessen wollen die Koalitionsfraktionen das Thema weiter verschleppen und die SPD macht dabei leider mit. Das ist völlig inakzeptabel.
Einige scheinen zu glauben, das Landesverfassungsgericht wird den PolitikerInnen die unbequeme Arbeit abnehmen und seinem Urteil am 30. August einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz beifügen. Diese PolitikerInnen werden sich täuschen. Gesetze werden immer noch vom Parlament beschlossen.