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Landtagsrede zum Thema Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulanten Behandlung
Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Marret Bohn:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich vor, eine Patientin hat in einer Klinik einen modernen Herzschrittmacher erhalten. Für die anstehende Routinekontrolle macht es einen großen Unterschied, ob die Patientin auf Föhr lebt oder in Halstenbek am Stadtrand Hamburgs. Dort, wo die technischen und personellen Anforderungen an die Qualität der Schrittmacherkontrolle den Standards entsprechen, sollte sie durchgeführt werden. Das kann die Schrittmacherambulanz des regionalen Krankenhauses sein. Das kann aber auch die kardiologische Facharztpraxis sein. Das ist abhängig von den regionalen Strukturen. Und das ist auch richtig so.
Wer aber so wie CDU und FDP eine Haushaltsstrukturkommission hat, die gerade das Medizinstudium in Lübeck einstampfen und das UKSH privatisieren will, dem sage ganz deutlich: Erst kommt die Qualität der medizinischen Versorgung für alle Patientinnen und Patienten. Und erst dann reden wir über die Kooperation und die Wirtschaftlichkeit. Alles andere wäre ein Kunstfehler!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen in unserem Flächenland Schleswig-Holstein flexible, sinnvolle Lösungen. Eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit ist keine Frage von Schwarz-Gelb, sondern eine Frage der Vernunft. Soweit sind wir uns einig. Deswegen: Ja – eine stärkere Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern ist gut und wichtig. Dazu gibt es schon verschiedene Möglichkeiten. Und in vielen Bereichen funktioniert sie auch ausgesprochen gut.
Eine Kooperation auf Augenhöhe bedeutet aber nicht, dass eine Seite sich auf die Zehenspitzen stellt und Vorteile für sich geltend macht. Der Antrag von CDU und FDP erweckt aber genau diesen Eindruck. Das lehnen wir Grüne ab! Eine Kooperation sollte auf echter Augenhöhe stattfinden. Das ist der richtige Weg.
Warum gerade die Landesregierung in diesem Zusammenhang Regelungsvorschläge machen soll, ist nicht nachvollziehbar. Ansprüche an die Qualität müssen für alle Beteiligten dieselben sein. Gleichwertige Verfahren zur Prüfung und Sicherstellung der Qualität im Krankenhausbereich und in der ambulanten ärztlichen Versorgung sind sinnvoll. Das ist keine Frage.
Wo genau die Regierungsfraktionen Verbesserungsbedarf für die Qualitätssicherung in Hinblick auf Paragraf 116 des Sozialgesetzbuches V sehen, ist nicht klar. Eins ist allerdings klar: Besser wäre es, wenn sie sich um die Verbesserung der Kooperation zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern im Großraum Lübeck einsetzen würden! Die Ärztinnen und Ärzte der Uniklinik Lübeck stimmen mit den Füßen ab, und Sie reden über die Kooperation der ambulanten Behandlung. Wer soll denn Ihrer Meinung nach zukünftig die Spezialambulanzen besetzen? Das frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die Patientinnen und Patienten in Lübeck haben eine Antwort verdient.
Für uns Grüne steht fest: Wir wollen, dass der Medizinstudiengang in Lübeck erhalten bleibt! Wir fordern die Landesregierung auf, noch in dieser Woche ein klares Signal für die Uni Lübeck abzugeben.
Was den Antrag der SPD angeht, habe ich persönlich große Sympathie dafür, die Psychotherapeutenkammer als gleichberechtigte Gesprächspartnerin ins Auge zu fassen. Einer Überprüfung dieser Frage steht aus Sicht meiner Fraktion nichts im Wege. Wir Grüne wollen nicht über den Kopf der Beteiligten hinweg entscheiden: Daher sollten wir alle Betroffenen an einen Tisch holen und eine sinnvolle Lösung finden.
Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein wollen eine gute medizinische Versorgung. Dazu brauchen wir eine gute ambulante und eine gute stationäre medizinische Struktur. Und eine gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen.