
Datum: 9. Juli 2010
Landtagsrede zum Thema Transparenz bei der Aufarbeitung der Krise der HSH Nordbank AG
Dazu sagt der Abgeordnete Thorsten Fürter:
Die HSH Nordbank konnte Anfang 2009 nur durch eine Eigenkapitalspritze von drei Milliarden Euro sowie Schutzgarantien von zehn Milliarden Euro durch die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg vor dem Untergang bewahrt werden.
Eine Insolvenz wäre mit verheerenden Auswirkungen für die betroffenen Länder verbunden gewesen, stehen sie doch aufgrund der Fortwirkungen der Gewährträgerhaftung noch in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro für die Verbindlichkeiten der Bank gut. Deswegen klärt ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die Beinahepleite auf.
Die Aufklärungsarbeit hat aber ein dickes Problem. Worum geht es konkret?
Der Ausschuss hat Sachverhalte aufzuklären, die bis in das Jahr 2003 zurückreichen. Im Rahmen der Vernehmungen berufen sich die Zeugen oftmals darauf, sich nicht mehr an einzelne Vorgänge erinnern können – schließlich, so heißt es dann, liegt die Sache ja auch schon lange zurück. Erstaunlicherweise kommt dieses Argument zumeist immer gerade dann, wenn es richtig spannend wird.
Vor Gericht macht man in solchen Situationen konkrete Vorhalte aus Akten – sei es zur Auffrischung des Gedächtnisses, sei es zur Aufklärung von Widersprüchen. Aber gerade das ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Warum ist das so? Fast alle der über 100 Akten, die der Untersuchungsausschuss bis heute herangezogen hat, befassen sich mehr oder weniger mit Geschäftsgeheimnissen der HSH Nordbank. Der Ausschuss ist deshalb verpflichtet, die Öffentlichkeit auszuschließen, sofern er sich im Detail mit den Akten der Bank befassen will.
Das bedeutet, dass Vorhalte aus Akten erst nach Ausschluss der Öffentlichkeit möglich sind. Auch der Abschlußbericht des Ausschusses wird zu einem Großteil nicht öffentlich einsehbar sein. Der Untersuchungsausschuss droht so zu einem Geheimausschuss zu verkommen.
Die SteuerzahlerInnen in Schleswig-Holstein haben den Rettungsschirm für die HSH finanziert. Sie bezahlen die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Es müsste deshalb doch selbstverständlich sein – das ist jedenfalls unsere Auffassung –, dass die wesentlichen Unterlagen des Untersuchungsausschusses nicht vor Ihnen versteckt werden.
Die Ausschussmitglieder helfen sich, so gut sie können, indem sie aus Zeitungsartikeln zitieren. Und dann ernten sie Spott. Etwa von Minister Wiegard, wenn ihm in öffentlicher Sitzung die Berichte diverser Nachrichtenmagazine vorgehalten werden.
Der Herr Minister dazu wortwörtlich: "Und ich kann auch wirklich nichts dafür, dass Sie vielleicht, wenn Sie alt und ergraut sein sollten, immer noch denselben Artikel aus dem FOCUS oder dem STERN zitieren, auch wenn er der Wahrheit nicht entspricht. Das ist wirklich nicht mein Problem, das ist ihr Problem."
Es gibt aber eine Lösung. Wenn die HSH die aufgelisteten Dokumente – mit den im Antrag genannten Einschränkungen – frei zugänglich macht, muss die Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr vor die Tür geschickt werden, wenn es ans Eingemachte geht.
Als der Landtag vor fast genau einem Jahr über die Neubesetzung des Aufsichtsrates debattierte, sicherte Finanzminister Wiegard hier von dieser Stelle aus zu, dass die Landesregierung ihren Einfluss im Aufsichtsrat weiter behalten wird. Die "Information und Rückkopplung der Beteiligungsverwaltung der Landesregierung über alle Angelegenheiten des Aufsichtsrates" sei weiterhin sichergestellt – so Herr Wiegard an dieser Stelle.
Damit ist klar: Wir können Transparenz bei der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses herstellen. Das schulden wir den Menschen in Schleswig-Holstein.