Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 24. August 2010

Keine Legendenbildung beim Wahlrecht

Zur Erklärung des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR-Fernsehens von gestern Abend (23. August 2010), das Verfassungsgericht habe am kommenden Montag über ein 2004 von "Rot-Grün" beschlossenes Wahlgesetz zu befinden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Wir brauchen keine Legendenbildung beim Wahlrecht. Was der Ministerpräsident gestern behauptet hat, ist falsch.

Im Zuge der Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in der Verfassung von 75 auf 69 hatte der Landtag im Jahr 2003 auch die Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise behandelt. CDU und SPD beantragten damals eine Reduzierung von 45 auf lediglich 40. Die Grünen schlossen sich im Landtag der FDP-Forderung nach einer weitergehenden Reduzierung auf 35 an, obwohl Grüne und SPD zusammen die Landesregierung stellten. Nachzulesen ist dies in den Plenarprotokollen vom 7. und 9. Mai 2003.

CDU und SPD haben sich damals mit ihrer Mehrheit durchgesetzt. Für die Grüne Fraktion erklärte Irene Fröhlich: "Wir lehnen sie [die Änderung] ab, weil die Festlegung einer Abgeordnetenzahl von 69 in Kombination mit 40 Wahlkreisen in einem Fünf-Parteien-System kaum zu erreichen ist."

Vor der Landtagswahl im Jahr 2009 haben die Grünen eine Initiative vorgelegt, die die Aufhebung der Deckelung der Ausgleichsmandate vorsah und damit zu einem gerechteren Wahlgesetz geführt hätte. FDP und SSW haben diesen Gesetzentwurf unterstützt. Er scheiterte an der Ablehnung von CDU und SPD.

In dieser Legislaturperiode haben die Grünen bereits im September 2009 (also vor fast einem Jahr) einen Antrag zur Änderung des Landeswahlgesetzes vorgelegt, der unter anderem die Reduzierung der Wahlkreise auf 30 vorsieht. Wenn die Mehrheit im Landtag zügig eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen hätte, müsste das Verfassungsgericht gar nicht mehr über die Normenkontrollanträge von Grünen und SSW urteilen. Sie wäre durch eine konsequente Neufassung des Gesetzes erledigt.

Vor diesem Hintergrund kann die Äußerung des Ministerpräsidenten nicht unwidersprochen bleiben.