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Zum Stil der Kritik an der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zum Wahlrecht, die nun ihren Höhepunkt in dem Vorwurf findet, das Verfassungsgericht habe durch das Urteil seine "Kompetenz überschritten" erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts darf in einer Demokratie selbstverständlich kritisiert werden. Jeder sollte aber darauf achten, bei der Kritik nicht den Respekt vor dem Gericht vermissen zu lassen. Wir wären alle gut beraten, das Verfassungsgericht gegen die völlig überzogene Kritik in Schutz zu nehmen.
Das Gericht hatte die schwierige Aufgabe, ein offensichtlich mit demokratischen Prinzipien im Widerspruch stehendes Wahlrecht zu kippen, ohne hierdurch Schleswig-Holstein ins politische Chaos entgleiten zu lassen. Wer die jetzt entstandene Situation beklagt, sollte sich immer fragen, welchen Anteil sie oder er daran hat, dass das Wahlrecht trotz zahlreicher Anträge und Mahnungen nicht rechtzeitig reformiert wurde.
Die Zweifel, ob sich nach der Novellierung des Wahlrechts tatsächlich zwei Drittel aller Abgeordneten bereit finden werden, den Landtag aufzulösen, um den Weg zu Neuwahlen frei zu machen, sind schwer erträglich. Die Abgeordneten sind in ihrer Tätigkeit an die Verfassung gebunden. Wenn das Verfassungsgericht die Verfassung so interpretiert, dass Neuwahlen spätestens bis zum 30. September 2012 durchzuführen sind, muss jede und jeder Abgeordnete dafür den Weg frei machen.
Die Abgeordneten sind nicht um ihrer selbst willen im Parlament, sondern zur Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Aufgabe.
Die Rechnung des CDU-Abgeordneten Kalinka, der Grüne Vorschlag einer Reduzierung auf 30 Wahlkreise sei verfassungswidrig, weil er zu 97 Abgeordneten führen würde, ist nicht nachvollziehbar. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Grüne Gesetzentwurf Ausgangspunkt der weiteren parlamentarischen Befassung ist. Bei der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss hat kein Experte den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit erhoben.
Wenn man – wie offensichtlich die CDU-RechtsexpertInnen - so rechnet, dass die CDU bei den nächsten Wahlen z.B. 23 Prozent der Stimmen holt, gleichzeitig aber sämtliche Wahlkreise für sich gewinnt, versucht man die Debatte bewusst ins Absurde zu überführen. Auf die Vorschläge aus den Reihen der CDU, die Anzahl der Wahlkreise auf unter 30 zu reduzieren, warten wir mit Spannung.