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Landtagsrede zum Thema Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dazu sagt der netzpolitische Sprecher Thorsten Fürter:
Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag ist nicht zukunftsfähig. Er ist bereits jetzt überholt und bringt den Jugendschutz nicht voran. Auch in der nun vorliegenden Form bedeutet er in erster Linie eine Gefahr für die Freiheit des Internets. Er treibt die nationale Segmentierung des World Wide Web voran. Machen wir uns nichts vor: Bei einer weltweiten Betrachtung ist die Bundesrepublik Deutschland ein kleiner – wenn auch schöner – Staat. Einige träumen davon, dass im Internet irgendwann die Grenzen der Kleinstaaterei wieder hochgezogen werden. Dass das deutsche Internet so sauber wird wie unsere Autobahnen. Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt zur Erfüllung dieses Traumes. Es ist ein gefährlicher Traum und deswegen ein falscher Schritt.
Hinter uns liegt ein langer und schwieriger Prozess. Doch wird er den diffizilen und sich schnell ändernden Realitäten der unterschiedlichen Anbieter im Netz schon jetzt nicht mehr gerecht. Die Pflichten, Kann-Bestimmungen und Privilegierungen sind für viele Anbieter unüberschaubar und bringen erhebliche Unsicherheiten mit sich. Deregulierung und Normenklarheit, meine sehr geehrten Damen und Herren aus den Regierungsfraktionen, sieht anders aus.
Die Umsetzung der geforderten Alterskennzeichnungen ist für private und kleinere Anbieter – also den Mittelstand 2.0 - kaum leistbar. Eine Vorabkontrolle von "user generated content" bei Web-Angeboten, damit diese mit Alterslabeln versehen werden können, halten wir für falsch. Sie gefährdet das Netz in seiner Lebendigkeit und ist auch eine Bedrohung für das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Die Sicherung der Meinungs- und Informationsfreiheit ist aber die wichtigste Aufgabe jeder Gesetzgebung im Medienrecht. Jedenfalls jeder Gesetzgebung, die sich einer Stärkung der Bürgerrechte verschrieben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist die Position, die wir vertreten.
Die Vorabkontrolle widerspricht zudem dem Haftungsregime des Telemediengesetzes. Inwieweit Blogs und private Web 2.0-Angebote von der Möglichkeit der Privilegierung Gebrauch machen, indem sie einen Verhaltenskodex unterzeichnen – die bislang von großen kommerziellen Anbietern ausgearbeitet wurden – ist derzeit überhaupt nicht absehbar.
Die grün-mitregierten Länder haben es geschafft, das Schlimmste zu verhindern. In zwei Protokollerklärungen zu Paragraph 5 - denen inzwischen auch – und das sage ich mit Anerkennung - Schleswig-Holstein beigetreten sind – wird deutlich gemacht: Wir wollen nicht, dass der Staatsvertrag eine Pflicht zur Überwachung von User-Inhalten mit sich bringt und die bisherigen Haftungsregelungen ausgeweitet werden. Die lautstarke Kritik und die Bemühungen anderer Parteien, Änderungen vorzunehmen, waren offenbar nicht mehr als heiße Luft.
Für das Netz angemessene Lösungen beim Jugendmedienschutz zu finden, ist alles andere als einfach. Nichtsdestotrotz müssen und wollen wir den Jugendschutz auf der einen und die Netzfreiheit auf der anderen Seite unter einen Hut bringen. Wir werden uns auch weiterhin und mit Nachdruck dieser Aufgabe widmen. Dabei ist eins klar: Die nationale Segmentierung des Internets ist für uns keine Alternative.
Technische Maßnahmen sind zudem immer nur eine Krücke. Sie können und dürfen Eltern nicht von der Pflicht entbinden, hinzuschauen und verstehen zu lernen, was ihre Kids am PC so treiben. Darüber, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir uns offensichtlich einig.