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Landtagsrede zum Thema Ladenöffnungszeiten und Bäderverordnung
Dazu sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Andreas Tietze:
Nach unserer Auffassung ist der freie Sonntag eine zivilgesellschaftliche, kulturelle und soziale Errungenschaft, die es zu achten gilt. Er bietet die Möglichkeit, einen Tag in der Woche Pause zu machen, abzuschalten vom täglichen Allerlei.
Gesetzliche Regelungen müssen diesen Ansprüchen entsprechen. Im Kern geht es darum, im Ladenschutzgesetz und der daraus abgeleiteten Bäderverordnung eine maßvolle Balance zwischen ökonomischen Interessen des Einzelhandels und den Ruhebedürfnissen des Einzelnen zu finden.
Mit dem Urteil des OVG Greifswald zur Bäderverkaufsordnung in Mecklenburg-Vorpommern hat neben dem Bundesverfassungsgericht ein weiteres Deutsches Gericht ein deutliches Signal gegen die Aufweichung des Sonntagsschutzes in unserer Verfassung gesetzt.
Die beiden großen Kirchen haben auch in Schleswig-Holstein gerichtliche Schritte zur Aufhebung der Bäderverordnung eingeleitet und einen entsprechenden Normenkontrollantrag beim OVG in Schleswig eingereicht. Sie haben sich jedoch bereit erklärt, das Verfahren ruhen zu lassen und Gespräche mit der Landesregierung über einen Kompromiss zu führen.
Unserer Auffassung nach sollen nicht Gerichte, sondern die Politik entscheiden. Daher fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zukünftig eine ausgewogene Bäderordnung, die auch einen ausreichenden Sonntagsschutz regelt.
Die schleswig-holsteinische Bäderverordnung ist eine Kann-Bestimmung und hat bisher darauf gesetzt, dass die Unternehmen durch freiwillige Selbstkontrolle Spielräume nutzen konnten.
Diesen Ansatz halten wir im Prinzip für richtig und haben ihn in unserer rot-grünen Regierungszeit auch unterstützt. In der großen Koalition hatte Wirtschaftsminister Austermann jedoch 2006 eine neue Regelung mit einer so genannten "Allgemeinverfügung" in Kraft gesetzt.
Diese neue Reglung mit ihren Änderungen ist nun Ziel der Kritik, sie beinhaltete die Erweiterung der Saison (absolute Zahl der Sonntage), die Hinzufügung weiterer Orte (mehr Gemeinden) und die Ausweitung der Verkaufsstellen (andere Branchen). Kurzum – die Ausnahme wurde zur Regel und damit ist das sogenannte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt.
Allein 2009 durften die Geschäfte in den betroffenen Orten an 45 Sonntagen und diversen Feiertagen öffnen. Aber nicht nur die Länge der Öffnungszeiten, auch das breite zugelassene Warenangebot ist zu kritisieren. Es ist etwas aus den Fugen geraten, die Ökonomisierung unseres Alltags nimmt immer mehr zu. Das Konsumverhalten der Gesellschaft kennt kaum noch Grenzen, alles muss und soll uns zu jeder Tag- und Nachtzeit verfügbar sein.
Wir brauchen eine neue Weichenstellung mit einer zivilgesellschaftlichen Diskussion darüber, was uns die Sonntagsruhe wert ist. Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt dazu bei, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis der Sonntagsruhe wieder hergestellt wird und zwar per Gesetz und nicht per Verfügung oder "Verordnung per oder de Jager" – das Parlament sollte die Regeln bestimmen.
Um dieses Ziel zu erreichen muss an folgenden Stellschrauben gedreht werden:
-> die absolute Zahl der Sonntagsöffnungen in den klassischen Bäder- und Kurorten ist zu reduzieren. Dazu ist die 2006 vorgenommene Erweiterung der Saison für den Zeitraum vom 15.12.-31.10. auf die alte Regelung vom 15.3. – 31.10. zurückzuführen. Unser Vorschlag: Zwischen dem Jahreswechsel ist eine Sonderöffnungszeit vom 29.12.-2.1. einzuführen. Dies gibt den Bädern die Möglichkeit das Silvester- und Neujahresgeschäft mitzunehmen.
-> die absolute Zahl der vorgesehen Orte ist auf die alten "klassischen" Bäder- und Kurorte zu begrenzen. Die in die neue Bäderverordnung (BäderVO) eingeführte Erweiterung auf "sonstige Gemeinden und Gemeindeteile" ist zurückzunehmen.
-> Es ist zu prüfen, ob einige wenige Orte, die als sonstige Gemeinden, in der neuen Bäderverordnung genannt werden, als Kur- und Erholungsorte anerkannt werden können.
-> bei den Verkaufsstellen auf die tatsächlichen Produkte des "alltäglichen Lebens" abheben (Warenkorb), dazu gehören Lebensmittelgeschäfte, Bäckereiprodukte, Pflanzen und Zeitschriften – um es klar zu sagen: Schickimicki wie Mode und Möbel gehören nicht zu den dringenden Waren, die am Sonntag zu kaufen sind.
Selbstverständlich erkennen auch wir Grünen, dass wir in einer Dienstleistungsgesellschaft diesen Sektor mit großer Aufmerksamkeit beachten müssen. Gerade dort entstehen neue Arbeitsplätze und in unserem Ansatz eines Green New Deal sehen wir gerade in der Tourismus- und Gesundheitswirtschaft hohe Wertschöpfungsketten für unser Bundesland.
Die Sonntagsarbeit muss nach unserer Überzeugung wieder die Ausnahme werden.