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4. Februar 2011

Schulerlass: Erst Scanner, dann Lotterie: Gab Minister grünes Licht?

Zur Berichterstattung, das Bildungsministerium habe gestern einen Erlassentwurf zum neuen Schulgesetz zurückgezogen, sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann:

Seit Amtsantritt hat der Minister sich mit der Frage G8/G9 und Y-Modell beschäftigt. Ob das Ganze auch praxistauglich ist, wurde offenbar erst im Nachklapp beraten. Das Gesetz ist verabschiedet und viele Fragen sind offen. Der Minister muss Farbe bekennen: Ist der Erlassentwurf über seinen Schreibtisch gegangen? Solche Erlasse gelangen nicht "draußen", wenn der Minister kein grünes Licht gegeben hat.

Im zurückgezogenen Erlass heißt es " Die Eltern wählen (…) eine Schule der gewünschten Schulart aus. Nach § 44 Abs. 2 SchulG können an einem Gymnasium der achtjährige und der neunjährige Bildungsgang parallel angeboten werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten  Bildungsgang." Was ist also, wenn an einer Schule mehr Bewerbungen für die G8- oder die G9-Klasse vorliegen? Die Schulleitung nimmt eine Zuteilung vor, der nun zurückgezogenen Erlass regelt, nach welchen Kriterien: Leistungssport oder eine musikalische Spezialförderung, physische und psychische Gründe – dies alles wird abgewogen.  Die Kinder müssen – so schlägt es das Ministerium vor – erst mal durch den Scanner. Das ist völlig absurd. Wenn der Scanner keine Klärung bringt, sind die freien Plätze "unter den Bewerberinnen und Bewerbern zu verlosen".

Minister Klug wird die Geister, die er rief nicht wieder los. Union und FDP, die behaupten, das Klugsche Gesetz sei Voraussetzung, damit nun aber endlich Ruhe einkehrt, stellen fest: Alles Autosuggestion und Pfeifen im Walde. Die Schulwirklichkeit sieht anders aus.

Die Anmeldeverfahren stehen vor der Tür, die Gymnasien sind im freien Flug – das Ministerium fängt erst jetzt an die Navigationsgeräte zu konstruieren. Mit Elternwillen und Bürokratieabbau – hat das nichts zu tun.

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