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Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Umbruch von Moorgrünland (Drs.:17/1543) sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß", nach diesem Motto scheint die Landesregierung beim Umbruch von Grünland auf Moorböden zu verfahren. Jüngst hat sie einen Moorschutzbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass in Schleswig-Holstein 94.000 Hektar Moorböden landwirtschaftlich genutzt würden (Drs. 17/1490). Sie weiß aber nicht, oder will nicht wissen, wie viel davon als Dauergrünland genutzt werden und wie viel als Acker. Die Antwort auf die Frage lautet: es liegen keine Zahlen vor.
Dabei stammen die Angaben aus dem Moorschutzbericht aus der Reichsbodenschätzung, diese Daten liegen flächenscharf vor. Auch die Angaben zur Nutzung aus der Agrarförderung, die jede/r LandwirtIn in Schleswig-Holstein machen muss, liegen den Behörden vor. Es ließe sich sehr wohl ermitteln oder zumindest abschätzen, wie viel Hektar Moorböden ackerbaulich genutzt werden und wie viel Hektar Moorgrünland in den letzten Jahren unter den Pflug genommen wurde.
Laut Bundesnaturschutzgesetz entspricht der Umbruch von Grünland auf Moorböden nicht der guten landwirtschaftlichen Praxis und ist deshalb als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen. Ein solcher Eingriff wäre genehmigungspflichtig und müsste ausgeglichen werden. Eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung für den Umbruch von Moorgrünland wurde in Schleswig-Holstein jedoch in den letzten Jahren nicht erteilt.
Schilda lässt grüßen: Seit 2008 ist der Umbruch von Grünland aufgrund von EU-Vorgaben generell genehmigungspflichtig. Die zuständige Behörde, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) überprüft dabei aber gar nicht erst, ob es sich um Moorboden handelt. Denn das schreibt die EU nicht vor.
Es ist also gut möglich bzw. wahrscheinlich, dass Moorgrünland auch mit Genehmigung durch das LLUR umgebrochen wurde. Wer in den letzten Jahren mit offenen Augen durch das Land gefahren ist, konnte beobachten, wie an vielen Stellen Grünland auf Moorstandorten dem Maisanbau gewichen ist. Wir wissen jetzt, dass dies geschehen ist, ohne dass in einem einzigen Fall ein naturschutzfachlicher Ausgleich geleistet wurde.
Anlage: Drs. 17/1543