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Landtagsrede zum Thema Verbot von Wildtierhaltung in Zirkussen
Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen wird seit langem kontrovers diskutiert. Mit dem Besuch des Circus Krone vor einigen Wochen in Husum, Rendsburg, Kiel, Lübeck, Hamburg und weiteren Städten in Norddeutschland ist das Thema in der Öffentlichkeit hochgekocht.
Inzwischen hat der Bundesrat einen Vorstoß gemacht, den ich sehr begrüße. Er geht jedoch nicht weit genug. Im dort aufgeführten Katalog der Tierarten fehlen z.B. Raubkatzen und Seehunde.
Viele Menschen, große und kleine, gehen gerne in den Zirkus, weil sie dort etwas erleben, das ihre Gefühlswelt anspricht, das Vergnügen bereitet. Das sind Clownsnummern, das sind Akrobatikkunststücke, aber das sind natürlich auch die Tierdressuren, die das Publikum anrühren und begeistern.
Es ist schon erstaunlich, welche Geschicklichkeit Elefanten an den Tag legen können, es ist beeindruckend, gefährliche Raubtiere wie Löwen oder Bären aus nächster Nähe zu sehen. Das hat auch mich als Kind fasziniert.
Mich hat in der Kindheit auch die Dr. Dolittle-Geschichte geprägt, der englische Tierarzt, der die Sprache der Tiere spricht und unter abenteuerlichen Bedingungen die Seehundedame Sophie aus dem Zirkus befreit und ans Meer bringt, damit sie wieder heim ins Polarmeer zu ihrem geliebten Seehund-Gatten kann.
Genauso, wie wir uns fragen müssen, wie tiergerecht ist unsere Nutztierhaltung, ist das Hundegesetz noch zeitgemäß, wie sieht es in unseren Tierheimen aus, genauso müssen wir die Situation der Tierhaltung in Zirkussen auf den Prüfstand stellen.
Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Wildtieren und domestizierten Tieren. Ein Löwe ist eindeutig ein Wildtier und bleibt es auch, wenn er bereits in Gefangenschaft geboren wurde, in Bezug auf seine Instinkte, seine Bedürfnisse und seine Ansprüchen an die Lebensumwelt.
Bei Elefanten kann man sich streiten, zugegebenermaßen, denn Elefanten werden ja zum Beispiel in Indien bereits lange Zeit von Menschen gehalten und zur Arbeit eingesetzt. Allerdings ist schon allein aufgrund der Größe und Bewegungsbedürfnisse dieser Tiere bei den gegebenen Rahmenbedingungen in Zirkussen: wenig Platz, viel Umherreisen, es dort schlichtweg nicht machbar ist, bei aller Zuwendung, die die Betreuer aufwenden mögen, diesen Tieren dort ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.
Die Grüne Bundestagsfraktion fordert seit langem ein Haltungsverbot bestimmter wildlebender, nicht domestizierter Tierarten im Zirkus und hat dazu auch Anträge gestellt, die aber bislang an Schwarz-Gelb im Bund gescheitert sind, genauer gesagt: an der Union.
Die Haltung von Wildtieren im Zirkus läuft grundsätzlich dem Tierschutzgedanken zuwider, wie er im Tierschutzgesetz und vor allem in unserer Verfassung formuliert ist. Das scheint allmählich in den Köpfen anzukommen: Tierschutz hat Verfassungsrang!
Er ist damit anderen Rechtsgütern wie z.B. der Freiheit der Berufsausübung des Art. 12 GG gleichgestellt. Auch die Dienstleistungsbestimmungen der EU können nationale Tierschutzbestimmungen nicht hemmen, solange keine Diskriminierung im Wettbewerb verfolgt wird und das ist erkennbar nicht Ziel und Motiv, auch nicht verkapptes Motiv des Bundesgesetzgebers, wenn er denn endlich zu einem Verbot des Haltens von Wildtieren im Zirkus käme.
Wie immer, gibt es nicht nur Gründe für ein Gesetz. Es gibt auch Gründe dagegen. Und gerade beim Thema Tiere im Zirkus sind diese gut nachvollziehbar.
Zirkus: Das ist ein Stück unserer Kultur. Zirkus macht glücklich, Zirkus bezaubert und lässt den Alltag vergessen. Jeder von uns trägt Bilder schönster Erinnerung. Auch Bilder der Erinnerung an Dressurnummern. Zirkus ist ein Stück unserer Kultur.
Das soll auch so bleiben. Viele erfolgreiche Zirkusprojekte zeigen: Es geht auch ohne Wildtiere. In Spanien war der Stierkampf ein tief verwurzelter Bestandteil der Kultur. Selbst dort verabschiedet man sich davon. Das ethische Empfinden, das kulturelle Denken schreitet fort. Das drückt sich auch in Änderungen des Tierschutzrechtes aus. Das Tier rückt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Der Mensch mit seinen Nutzungsansprüchen an das Tier muss sich zurücknehmen. Wildtiere im Zirkus: Das ist nicht mehr zeitgemäß.