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Heute hat die Grüne Landtagsfraktion ihre überarbeitete Gesetzesinitiative zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft vorgelegt.
Weitere Dokumente:
-> Grüner Begleitantrag zum Gesetzentwurf Freie Schulen
-> Synopse zum Änderungsentwurf Freie Schulen (eine gute Lesehilfe, die die Freien Waldorfschulen erstellt haben.
Die Ziele sind eine faire und transparente Berechnung der Zuschüsse, die Erleichterung von Schulgründungen und die gemeinsame Verpflichtung von freien Schulträgern und Landesregierung, keinem Kind den Zugang zu diesen Schulen aus finanziellen Gründen zu verwehren.
Anke Erdmann, schulpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beschreibt den Grund für die Gesetzesänderung so: „Wir wollen Vielfalt im Schulsystem. Die aktuelle Finanzierung von Freien Schulen ist eher ein Schweizer Käse als eine transparente, faire und zukunftsfeste Berechnung. Klar ist: Wir brauchen eine vergleichbare und aktuelle Berechnungsgrundlage von Schülerkostensätzen, dem tragen wir Rechnung. Schritt für Schritt sollen Schulen in Freier Trägerschaft echte 85 Prozent von dem erhalten, was öffentliche Schulen heute schon bekommen.“
„Schleswig-Holstein hat bundesweit mit rund vier Prozent den geringsten Anteil von Schulen in freier Trägerschaft. Eine neue Forsa-Umfrage hat ergeben, dass die Akzeptanz dieser Schulen insgesamt gestiegen ist. Tatsächlich haben es Schulinitiativen in Schleswig-Holstein aber schwer,“ fasst Anja Holthusen von der Arbeitsgemeinschaft der Schulen in Freier Trägerschaft zusammen.
Bernd Hadewig von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Schleswig-Holstein dazu: „Seit Jahren ist klar, dass sich etwas ändern muss. Das hat auch der Landesrechnungshof mehrfach eingefordert. Die aktuellen Zuschüsse sind schon lange nicht mehr ausreichend. Dieser Gesetzentwurf ist der notwendige Schritt in die richtige Richtung. Die Grünen sorgen nicht dafür, dass sofort alles im Reinen ist, aber dieser Vorschlag bietet endlich eine Perspektive“.
Thomas Felmy, Geschäftsführer der Freien Waldorfschule Wöhrden, findet die Verankerung des Sonderungsverbotes als gemeinsame Verantwortung von Schulträgern und Landesregierung sinnvoll: „Wir müssen uns wirklich bis an die Decke strecken und brauchen eine faire Schulkostenregelung – je geringer die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln, desto schwerer ist es natürlich, die Elternbelastung sozial gerecht zu gestalten. Uns gelingt das zwar zurzeit noch, aber jetzt ist auch mal das Land in der Pflicht.“
Aus dem öffentlichen Schulsystem kommt Ulrich Dehn, Leiter der Ostseeschule in Flensburg: „Das Team an meiner Schule nimmt hohe Arbeitszeiten und geringere Löhne in Kauf. Wir machen das, weil wir froh sind, ein innovatives Schulkonzept eigenständig umsetzen zu können. Gerade aber die Wartefrist, in denen für die ersten Schuljahre keine staatlichen Mittel fließen, führt zu finanziellen Folgebelastungen. Es ist gut, wenn hier die Hürde deutlich gesenkt wird.“
„Der erste Entwurf des Gesetzes war bereits im Mai 2010 eingebracht worden, durchlief das parlamentarische Anhörungsverfahren und wurde dann – auf Wunsch des Bildungsministers – zurückgestellt, weil eine gemeinsame Beratung mit einer Regierungsinitiative zu diesem Thema noch im Laufe des Jahres 2011 in Aussicht gestellt wurde. Mit einer solchen Initiative ist, obgleich im schwarz-gelben Koalitionsvertrag beschlossen, in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen.
Der Grüne Gesetzentwurf geht anders aus dem Parlamentsverfahren als er hinein gegangen ist. Dazu gehört, dass er finanziell deutlich kleiner geworden ist. Im Entwurf für den Doppelhaushalt 2011/2012 hat die Grüne Landtagsfraktion zusätzliche 6,0 bzw. 6,5 Mio. Euro pro Jahr zur stärkeren Förderung von Schulen in Freier Trägerschaft eingestellt. Im Rahmen der Anhörung im Ausschuss und aufgrund der Ausführungen des Landesrechnungshofes ist aber deutlich geworden, dass die Berechnungsgrundlage grundsätzlich geändert werden muss. Damit lassen sich die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Bestandteile aber nur bedingt abschätzen.
Darum soll das Gesetz schrittweise und in einem klar definierten finanziellen Korridor in Kraft treten. Pro Haushaltsjahr soll die zur Verfügung stehende Summe um rund 1,5 Mio. Euro aufwachsen. Das Gesetz wird schrittweise von 2013 bis 2017 umgesetzt werden.
Wir bieten Minister Dr. Klug an, gemeinsam an einer Berechnungsgrundlage zu arbeiten. Dieses Angebot hat er bislang immer wieder ausgeschlagen. Verständlich ist das nicht. Seinen Worten müssen nach zwei Jahren im Amt auch mal Taten folgen!“ erklärt Anke Erdmann.