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Zu der Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung des Flüchtlingsrats (Drs. 17/2043) sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin, Luise Amtsberg:
Die Landesregierung hat offensichtlich beschlossen, der Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein den Garaus zu machen. Aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage wird deutlich, wie perfide das System einjähriger Finanzierungszusagen die Flüchtlingsberatung in Abhängigkeiten bringt.
Fragen bleiben unbeantwortet, Wortklauberei und potemkinsche Dörfer: Statt einer sachlichen Antwort verweist das Justizministerium formalistisch darauf, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt. Die Projekte des Flüchtlingsrats wären eben schlichtweg nicht vorzugswürdig gewesen. Diese Argumentation ist für uns unverständlich, denkt man zum Beispiel an Projekte wie "Land in Sicht", das der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt dient. Wie wichtig die Integration der Flüchtlinge am Arbeitsmarkt auch für ihren Aufenthaltsstatus ist, wurde in Härtefallkommission und in der Debatte um eine neues "Bleiberecht" wiederholt – auch seitens der Landesregierung – betont.
Da vermag der Hinweis auf den "Aktionsplan Integration" nicht weiterhelfen: Auch dieser steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Da ist es verwunderlich, wenn zum gestrigen Welttag der Migration die CDU-Fraktion das "Fördern und Fordern" in den Mittelpunkt der Migrationspolitik stellt. Mit einem so schwachen Instrument wie dem "Aktionsplan Integration" ist keine verlässliche Förderung gegeben. Damit sieht es für die Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein düster aus!