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25. Mai 2005

Gottesbezug hindert Identifikation nach innen

Landtagsrede zum Thema "Europäische Verfassung"

Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Anne Lütkes:

 Die erste gesamteuropäische Verfassung stärkt das demokratische und bürgerrechtliche Fundament der europäischen Union. Sie wird dazu beitragen, sowohl Identifikation nach innen zu schaffen, als auch die Rolle Europas in der Welt zu stärken.

Voraussetzung für eine stärkere Identifikation der BürgerInnen mit dem Projekt Europa ist ein nachvollziehbares Grundlagendokument. Dieses muss die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in der EU stärken.

Erhebliche Fortschritte markiert die Verfassung hier in zwei Aspekten: Die bislang unverbindliche Grundrechte-Charta wird zu einem Grundrechte-Katalog mit Verfassungsrang. Zum zweiten bewirkt die Aufwertung des europäischen Parlaments als gleichberechtigte Gesetzgebungskammer eine verbesserte demokratische Kontrolle. 

Allerdings wurde ein wesentliches Reformelement nicht verwirklicht. Anstelle einer echten Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament bleibt es zunächst bei einem Letztentscheidungsrecht der Staats- und Regierungschefs.

Diese Verfassung bezeichnet dennoch einen Meilenstein für die Rechte der Menschen in Europa. Um so bedauerlicher ist es, dass es in Deutschland kein Referendum darüber gegeben hat. Wenn man an die Menschen die Erwartung richtet, sich mit Europa zu identifizieren, sollten sie auch ihr Votum dazu abgeben dürfen.

Und wie geht es nun weiter mit Europa? Hier sehe ich im Wesentlichen zwei Aufgaben: Das undurchschaubare Gestrüpp der Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten wird durch die Verfassung zwar etwas geordnet, aber nicht vollständig gelichtet. Es bleibt die Aufgabe, eine trennscharfe Neuordnung zu finden.

Wir haben in den letzen Jahrzehnten europäische Staatsgewalten geschaffen - Legislative, Exekutive, Judikative - aber wir haben noch keine europäische Öffentlichkeit. Dies wird die nächste Aufgabe der Europapolitik nach Erlass der Verfassung sein: Eine gesamteuropäische demokratische Auseinandersetzung darüber, welche Entwicklung Europa nehmen soll, was Europa leisten kann und soll. Dann wird auch die Diskussion über die Aufnahme neuer Staaten, wie z.B. der Türkei versachlicht und dem Populismus entzogen.

Wir haben den Antrag Drucksache 15/84 alt noch einmal vorgelegt, denn er äußert sich nicht zur Frage des Gottesbezugs. Es hat über diese Frage bereits im Jahr 2003 in diesem Landtag einen Beschluss gegeben. Damals entschied sich der Landtag mit Mehrheit für eine solche Forderung. Der Beschluss fand eine Mehrheit, die quer durch die politischen Lager ging. Nun befindet der Landtag in neuer Zusammensetzung erneut über diese Frage.

Europa ist zum großen Teil christlich geprägt, viele Menschen bezeichnen sich explizit als Christen, sind Mitglied einer der Kirchen, viele leben eine christlich geprägte eigene Religiosität, viele lehnen nicht nur Kirche und Christentum, sondern jede monotheistische Gottesreligion ausdrücklich ab.

Daneben gibt es eine alte jüdische Tradition in Europa. Und es gibt in Europa alte - zum Beispiel auf dem Balkan - und neue - unter den MigrantInnen des 20. Jahrhunderts - muslimische Traditionen. Weiterhin gibt es insbesondere in Großbritannien Bevölkerungsgruppen mit indischem Migrationshintergrund, die sich den Sikhs oder Hindus zugehörig fühlen.

Diese Multikulturalität wird von den EuropäerInnen nicht als zu überwindender Makel, sondern als Wesenheit der europäischen Union betrachtet. Sie hat sich in dem Motto der europäischen Union manifestiert „Einheit in Vielfalt“.

Einen Gottesbezug - gleich wie er formuliert ist - halte ich vor diesem Hintergrund schwierig und im Hinblick auf das Ziel der Integration hinderlich. Der Bezug auf die humanistische Tradition beinhaltet meiner Auffassung nach im Ergebnis die gleichen Werte, wird aber auch der Tatsache gerecht, dass die EuropäerInnen ihre Werte aus ganz unterschiedlichen Quellen ableiten.

Der Ursprungsantrag der großen Fraktionen hätte zu einem Konsens führen können. Wir bedauern, dass dieser inhaltliche Konsens durch die spätere Aufnahme des Gottesbezugs wieder aufgelöst wurde.

Wir wollen selbstverständlich nicht, dass zur Einheit Europas drei Anträge in diesem Hause abgestimmt werden. Wir ziehen unseren Antrag zurück und schließen uns dem Antrag Drucksache 16/96 inhaltlich an.

 

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