
Datum: 16. Juni 2005
Landtagsrede zum Thema "Europäische Gesetzgebungsverfahren"
Dazu sagt die europapolitische Sprecherin Anne Lütkes:
Das europäische Subsidiaritätsprinzip soll sicherstellen, dass die EU von ihren Zuständigkeiten nur dann Gebrauch macht, wenn ihr Tätigwerden sich als wirklich notwendig erweist und einen zusätzlichen Nutzen für die Mitgliedstaaten erbringt. Dieses Prinzip gilt schon lange. Es hat sich allerdings gezeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit oft auseinander fallen. Daher sieht der Entwurf für die europäische Verfassung die sogenannte Subsidiaritätsrüge vor.
Was heißt das? - Wir als PolitikerInnen in den Nationalstaaten sollen jetzt nicht mehr mit dem Finger nach Brüssel zeigen können und sagen: „Was machen die da für einen Blödsinn, alles komplizierter und wettbewerbsverzerrender Quatsch!“ Die nationalen Parlamente sind mit in der Verantwortung.
Genaugenommen wären sie es im Falle des Inkrafttretens der Verfassung. Denn der Entwurf zur europäischen Verfassung ist ja nun bekanntermaßen in einigen Ländern nicht angenommen worden. Es muss sich jetzt also ein weiteres Vorgehen im Ratifizierungsprozess entwickeln. Einfach weiter so, als wenn nichts gewesen wäre, geht nicht. Die Europäerin in uns kann die Demokratin in uns nicht einfach ignorieren. Das sollte am Rande nicht unbemerkt bleiben.
Nun aber vorausgesetzt, die Subsidiaritätsrüge bleibt wie gehabt bestehen: Natürlich sollen wir uns als Landesparlament rechtzeitig Gedanken machen, wie wir unter den sich abzeichnenden Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene handlungsfähig sein können. In Deutschland gibt es insgesamt 17 Regierungen und 17 Parlamente.
Angesichts der Tatsache, dass man ein Drittel der europäischen Nationalparlamente braucht, um eine Rüge auszusprechen, und angesichts des vorgesehenen engen Zeitrahmens bei der Subsidiaritätskontrolle muss man sich die Frage stellen, wie es zu einer schnellen Abstimmung zwischen Bund und Ländern kommen kann.
Das Verfahren sollte im Grundgesetz geregelt werden, Artikel 23 muss an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Aber verschließen Sie nicht die Augen davor, dass das Grundgesetz von einer Vertretung der Bundesrepublik nach außen - und das ist Europa noch - ausgeht, und die Vertretung der Länder im Bund Aufgabe der Exekutive ist. Dazu gab es konstruktive Debatten der Föderalismuskommission. Ein Grünes Kommissionsmitglied, der Bundestagsabgeordnete Rainder Steenblock hat hierzu mit einer Kollegin der SPD und einem Kollegen der FDP einen guten Vorschlag für die Neuformulierung des Artikel 23 Abs. 2 vorgelegt.
Daneben ist dann aber noch die Frage zu klären, wie in den Ländern die Parlamente angemessen beteiligt werden können. Ich denke, dass wir dieser Aufgabe mit den Strukturen und Arbeitsabläufen, die wir bisher haben, nicht gerecht werden können. Die Arbeit in den Fachausschüssen muss sich viel stärker an dem, was in Brüssel tatsächlich ansteht, orientieren. Wir sollten nicht nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, sondern selber in einem sehr viel stärkeren Maße die Möglichkeit zu politischen Initiativen nutzen, um uns in die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene einzuklinken, anstatt mit Debatten nachzuklappen.
Den vorliegenden Antrag der großen Fraktionen unterstützen wir grundsätzlich. Allerdings mit einer Einschränkung: Die Fragen, die dieser Antrag aufwirft, sind grundsätzlicher, demokratiepolitischer Natur. Sie sollten weder im Wahlkampf verramscht werden, noch darin untergehen.
Ich plädiere für die frühe Einbindung der Parlamente, zum Beispiel bei der Erstellung von Grünbüchern, die offene Debatte zu den dort aufgeworfenen Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsplan der Kommission. Daran kann kein Länderparlament gehindert sein, außer durch sich selbst!