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Die Grüne Landtagsfraktion lehnt den Entwurf der Landesregierung zum Kindertagesstättengesetz ab und hat eigene Änderungsanträge erarbeitet. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin, Monika Heinold, und der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Verankerung der Bildungsleitlinien im Kita-Gesetz
Die Landesregierung hat es nicht geschafft, mit denjenigen, die das Kindertagesstättengesetz umsetzen sollen, gemeinsam einen Konsens zu erarbeiten. Sie hat nicht die von den Trägern der Kindertagesstätten miterarbeiteten Bildungsleitlinien im Gesetz verankert. Die beabsichtigte Änderung des Kindertagesstättengesetzes wird nicht zuletzt deshalb von der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden und der GEW abgelehnt.
Wer den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ernst nimmt, muss die Kompetenzen derjenigen, die täglich mit den Kindern arbeiten, einbeziehen. Die Grüne Landtagsfraktion wird deshalb einen Änderungsantrag in den Landtag einbringen, der eine Festschreibung der Bildungsleitlinien vorsieht und damit den Bildungsauftrag der Kitas stärkt.
Gleichberechtigte Zusammenarbeit von Kindertagesstätte und Schule
Wer den Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ernst nimmt, darf diese nicht verschulen. Frühkindliche Bildung sieht anders aus als reine Wissensvermittlung. Genau dieser Weg wird aber mit dem vorgelegten Gesetzentwurf von der Regierung eingeschlagen.
Die verbindliche Zusammenarbeit von Grundschule und Kindertagesstätte muss zukünftig unter gleichberechtigten Bedingungen stattfinden und sowohl das letzte Kindergartenjahr als auch das erste Grundschuljahr umfassen. Auch dies ist Bestandteil des Grünen Änderungsantrages zum Kindertagesstättengesetz. Beide Institutionen - Kita und (Grund-)Schule müssen sich verändern und die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Neue Finanzierungsregelung im Finanzausgleichsgesetz (FAG) ab 2007
Die Finanzierung der Kindertagesstätten muss auf neue und gerechtere Füße gestellt werden. Der bisherige Verteilungsschlüssel für die in den Finanzausgleich eingestellten Mittel beruht auf Zahlen aus den Kindergartenjahren 2001 bis 2003. Eine dauerhafte Fortschreibung dieses Verteilerschlüssels wäre fatal. Es würden bestehende Ungerechtigkeiten manifestiert und die aktuelle Entwicklung von Kinderzahlen und Angebotsstrukturen willentlich ignoriert.
Wir werden deshalb bei den Haushaltsberatungen den Ansatz von 60 Millionen Euro nur für das Jahr 2006 mittragen. Bündnis 90/Die Grünen unterstützen das Votum des Landesjugendhilfeausschusses, im nächsten Jahr die längst überfällige Grundlage für eine neue Verteilung der Landesmittel über das FAG zu erarbeiten. Diese muss sich an der realen Entwicklung der Kinderzahlen - regional und nach Altersgruppen - und der Struktur der Betreuungsangebote im Hinblick auf Betreuungsdauer und qualitativen Aspekten orientieren.
Wer Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem gewährleisten will, muss die Grundlage dafür bereits in der Kindertagesstätte legen. Eine optimale individuelle Förderung der Kinder ist aktuell nicht überall sichergestellt - sie hängt auch von dem jeweiligen sozialen Umfeld einer Kita ab. Wenn wir wollen, dass alle Kinder in Schleswig-Holstein, egal wo sie in die Kindertagesstätte gehen, optimal gefördert werden, dann müssen wir die finanzielle Situation der Kitas verbessern. Wir müssen gezielt dafür Geld ausgeben, dass der gestärkte Bildungsauftrag auch mit Leben gefüllt werden kann.
Programm „Clever starten“ auflegen
Wir schlagen vor, die Landesmittel um zusätzliche 10Millionen Euro aufzustocken, um ein Programm „Clever starten“ aufzulegen, mit dem der Bildungsauftrag gemäß der gemeinsamen Leitlinien umgesetzt werden kann. Hierzu gehören nicht nur zusätzliche Stundenkontingente für ErzieherInnen, sondern ebenso Angebote gezielter Fort- und Weiterbildung und eine verstärkte Fachberatung.
Wir werden einen entsprechenden Haushaltsantrag in die Dezember-Sitzung des Landtages einbringen. Diese zusätzliche Förderung zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung soll mit Zielvereinbarungen und einer externen Evaluierung verbunden werden.
Wir fordern die Landesregierung auf, innerhalb des Bildungshaushaltes zugunsten der Kindertagesstätten und der Grundschulen umzuschichten. Kleine Kinder müssen kleine Lerngruppen haben, große Kinder können in großen Gruppen lernen. Hierzu hat die Grüne Landtagsfraktion bereits im Frühjahr 2005 den „Masterplan Bildung“ vorgestellt.
Erfolgreiche Familienpolitik setzt auf Betreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Beispiele Schweden und Frankreich zeigen deutlich, dass Familienpolitik dann erfolgreich ist, wenn Eltern in den Arbeitsmarkt zurückkehren können und ihre Kinder gut betreut und gebildet werden. Die große Koalition im Bund setzt einen ausdrücklichen Schwerpunkt auf die Familienförderung, die einen Ausbau der Betreuungsstrukturen für alle Altersgruppen, ein gebührenfreies letztes Kindergartenjahr sowie einen möglichen Rechtsanspruch auf Betreuung für Zweijährige beinhaltet.
Alles Lyrik, denn die große Koalition in Schleswig-Holstein friert die Zuschüsse für Kinderbetreuung auf unbestimmte Zeit ein. Das passt nicht zusammen.
Fakt ist, dass das von der Großen Koalition geplante neue Elterngeld in erster Linie gut verdienenden Familien zugute käme. Die Situation für einkommensschwache Familien würde sich gegenüber den heutigen Möglichkeiten weiter verschlechtern. Das ist unsozial.
Wir fordern CDU und SPD auf, mit ihrer Stimme im Bundesrat darauf einzuwirken, dass die geplanten zusätzlichen Mittel für das neue Elterngeld in Mittel für die Kindertagesstätten umgewandelt werden. Der Aufbau von Krippenplätzen, die Qualitätsverbesserung und das verpflichtende kostenlose Kindertagesstättenjahr vor der Schule sind weit dringlicher als eine weitere Unterstützung von Besserverdienenden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt vor allem eine gute institutionelle Versorgung aller Kinder ab dem ersten Jahr voraus.
Anlage: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Kindertagesstättengesetz