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13. Januar 2006

Verbindliche Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in Schleswig-Holstein gesetzlich verankern

Die Grüne Landtagsfraktion hat heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in das Gesundheitsdienstgesetz schreibt (Siehe Anlagen). Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:

Zukünftig sollen alle Kinder in Schleswig-Holstein im Alter von 21 bis 24 Monaten verpflichtend an einer Vorsorgeuntersuchung teilnehmen. Entweder durch die Teilnahme an der U7 bei der Haus- oder KinderärztIn, oder durch eine Untersuchung beim Gesundheitsamt.

Um den Anreiz zu erhöhen, zur KinderärztIn zu gehen, aber auch um die zusätzlichen Kosten für das Land gering zu halten, soll die Untersuchung beim Gesundheitsamt kostenpflichtig werden.

Hierdurch werden erstmalig bereits sehr früh und lückenlos alle Kinder untersucht. Notfalls kann das Jugendamt eingeschaltet werden, so dass zukünftig kein Kind mehr durch das Raster fällt.

Wir wollen, dass Defizite und Förderbedarf frühzeitig erkannt und Hilfsangebote für die Familien zur Verfügung gestellt werden, denn Eltern brauchen zunehmend Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Deshalb beinhaltet ein begleitender Grüner Entschließungsantrag die Aufforderung an Land und Kommunen, gemeinsam ein schlüssiges Hilfesystem für Familien aufzubauen.

Bei einer Zahl von bis zu 500.000 vernachlässigten Kindern in Deutschland darf die Landesregierung nicht auf eine bundesgesetzliche Lösung und auf ein langwieriges Abstimmungsverfahren im Bundesrat warten, sondern muss in eigener Verantwortung handeln. Die Grüne Fraktion macht mit ihren Landtagsanträgen dazu heute einen ersten konkreten Schritt.

Anlagen: Grüner Antrag - Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz)

Vorfahrt für Kinder – Ausbau von Frühförderung und Einführung einer verbindlichen Vorsorgeuntersuchung für Zweijährige in Schleswig-Holstein

 

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