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18. September 2006

Wo bleibt das Fördern?

Eineinhalb Jahre nach Einführung von HARTZ IV in Schleswig Holstein

Von Angelika Birk

Erinnern wir uns: Anfang Januar 2005, mitten im Landtagwahlkampf Schleswig Holstein wurde das vierte HARTZ-Paket der Bundesregierung auf die Reise geschickt. Es enthielt nach den zahlreichen Zumutungen, die eine neue Art von Montagsdemos ausgelöst hatten, weitere drastische Einschränkungen des Lebensunterhalts für alle, die länger als ein Jahr arbeitslos sind. Versprochen wurde im Gegenzug schnelle und bessere Hilfe aus einer Hand, aktive Förderung, insbesondere für Arbeit suchenden Jugendliche. Was ist daraus geworden?

Über die Hälfte der Fördermittel gab die Arbeitsagentur 2005 nicht aus

Ursprünglich sollten im vergangenen für alle Arbeitslosen über 300 Mio Euro in Schleswig Holstein durch die Bundesagentur ausgegeben werden. Davon sollten 194 Mio Euro an die neu gegründeten Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen und der Kommunen (ARGEN), und  gut 19 Mio Euro an die beiden so genannten optierenden Landkreise Nordfriesland und Schleswig Flensburg gehen, die sich allein ohne Arbeitsagentur ums die Langzeitarbeitslosen kümmern.

Bisher wurden auf Nachfragen der GRÜNEN Landtagsabgeordneten Monika Heinold  insgesamt für ALG II BezieherInnen Ausgaben für 196 Mio Euro belegt, von den Optionslandkreisen liegen keine Zahlen vor.

Fazit:

Wie überall, so waren auch in Schleswig Holstein die neuen Behörden erst einmal mit dem Aufbau ihrer neuen Strukturen und der Schulung der MitabeiterInnen beschäftigt. Kaum zu glauben, aber wahr: Auf diese Weise wurden bundesweit nur die Hälfte der Fördermittel ausgegeben und in Schleswig Holstein aus den Fördermitteln für Arbeitslose sogar zehn Mio Euro in die Arbeitsagenturverwaltung umgeschichtet. Trotzdem wurden in Schleswig Holstein insgesamt sogar nur 43 Prozent der Fördermittel verbraucht. Den Vogel abgeschossen hat die ARGE Lübeck, die nur mit 21.Prozent der Bundesmittel etwas anfangen konnte und dies sich noch als besonders sorgfältigen Umgang mit Steuermitteln öffentlich zugute hält. Flensburg hat es geschafft 80 Prozent der Fördermittel auszugeben, aber wofür ?

Bis zu 80 Prozent der verbleibenden Fördermittel fließen in Ein-Euro Jobs

Diese Zahl kann die Stadt Flensburg als Bilanz ihrer Förderpolitik für das Jahr 2005 aufweisen, andere haben zwar deutlich weniger, zum Teil nur halb soviel Gelder der Arbeitsagentur in dieses Lückenbüßerprogramm gesteckt, aber in allen Städten und Kreisen macht diese Form der meist 6, maximal 12 Monate dauernden Förderung den deutlichen Löwenanteil aus. In Hamburg hatte die GAL- Bürgerschaftsfraktion Anfang Juni konkret belegen können, dass auf diese Weise Arbeitssuchende bei einer städtischen Tochtergesellschaft für Reinigungsarbeiten eingesetzt werden. Eine der typischen Formen der Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen durch Ein Euro Jobs. Es würde sich sicher lohnen, auch in Schleswig Holstein exemplarisch bei Wohlfahrtsverbänden, städtischen Unternehmen und Verwaltungen nachzuforschen.

Am Zweitbeliebtesten bei den ARGEN sind kurzzeitige Trainingsmaßnahmen, die im Gegensatz zu Weiterbildungsangeboten sich keinem gründlichen Qualitätstest unterziehen müssen. Beide Instrumente wurden gewählt, weil angeblich ABM, SAM , also die alten Formen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von mindestens einem Jahr, häufig mit Qualifizierungsmodulen und die Weiterbildungsprogramme, wie sie bis 2004 üblich waren, zu wenig Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichten.  Kein Wunder, da auch schon damals viele dieser Stellen im gemeinnützigen und öffentlichen Bereich die durch Sparmaßnahmen gerissenen Lücken stopften. Angesichts dieser Tatsache waren die Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt dank der Kämpfe gerade kleiner Initiativen um öffentliche Gelder und Sponsoring für Dauerstellen gar nicht so schlecht.

Weiterbildung und ABM, wurden schon 2004 fast gänzlich angeschafft

Die Sollvermittlungsquote für Training und Weiterbildung wurde von der Bundesagentur bekanntlich auf  70 Prozent hoch gesetzt und außerdem dilettantisch über Nacht ein Bildungsgutscheinsystem eingeführt.

Das bedeutete das Aus für viele Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen, weil diese Zahlen in Gebieten mit hoher Erwerbslosenzahlenquoten nie zu erreichen sind und die Handhabung von Bildungsgutscheinen mehr Beratung für die Arbeitslosen braucht.

Diese Förderpolitik, schon 2004 unter ROTGRÜN umgesetzt, hat sich statt als Qualitätsoffensive für den Weiterbildungsmarkt bundesweit als echter Jobkiller in der Branche entpuppt, insbesondere für kleine gewissenhafte Träger. Es kursieren Schätzungen über 100.000 verloren gegangene Arbeitsplätze bundesweit.

Landtag und Landeswirtschaftsminister haben seit 2004  gemeinsam wiederholt auf der Bundesebene gegen diese "Basta"-Politik protestiert und damit einige kleine regionale Sonderregelungen erreicht.

Über den Zugangserfolg der neuen Zaubermittel  zum ersten Arbeitsmarkt: Ein – Euro Jobs und kurzfristige Trainingsmaßnahmen kann die Landesregierung kaum berichten, weil ihr die Arbeitsagentur hierzu keine Orts und Branchen bezogenen Zahlen aufbereitet.

Auch aus den beiden Landkreisen, die nicht mit der Arbeitsagentur zusammen arbeiten, sondern allein mit Arbeitslosen umgehen, liegen über die Verwendung der Fördermittel 2005 insgesamt dem Landtag öffentlich noch keine Zahlen vor (!) Die Fördermittel sollen in den kommenden Jahren seitens des Bundes gekürzt werden.

Ein  Schelm, wer Bösen dabei denkt.

Die Personalvermittlungsagenturen: ein teurer Flopp

Sie wurden angepriesen als das goldene Tor zu neuen Jobs: Die Personalserviceagenturen. Anfangs begeisterte öffentlich sogar die Fantasie, viele nicht bewältigte Aufgaben der Arbeitsvermittlung auf diese Weise Privaten zu übertragen.

Schon bei der öffentlichen Anhörung im Landtag 2004 wurde deutlich, dass geplant war, mit diesen neuen Trägern weit weniger Langzeitarbeitslose Menschen zu vermitteln, als erfolgreiche Beschäftigungsgesellschaften in kommunaler Trägerschaft bisher landesweit auf den ersten Arbeitsmarkt brachten. Schon damals antwortete die Landesregierung auf öffentliche Nachfragen diplomatisch, sie beobachte die Entwicklung. Auch zwei Jahre später, als sich auf Nachfrage der GRÜNEN der teure Flopp mit Zahlen belegen lässt, will die Landesregierung  weiterhin beobachten.

Förderung von Menschen mit Behinderungen; reduziert

Deutliche regionale Unterschiede, die Fragen aufwerfen, zeigen sich bei den Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. Gemeinnützige Träger, die sich für diese Menschen stark machen, wie die BRÜCKE, oder der Lübecker Forma INTEGRA berichteten öffentlich, dass die Genehmigung von Fördermaßnahmen und Vermittlung für diese besonders Benachteiligten nach der großen bundesweiten Kampagne für die Einstellung Behinderter vor drei Jahren völlig in sich zusammen gefallen ist. Trotz einiger Verbesserungen erfüllt die Landesverwaltung selbst die gesetzliche Beschäftigungsquote von 5Prozent für Menschen mit Behinderungen nicht.

Mütter haben mehr Ansprüche: Auf dem Papier

Erstmals wird den vielen Alleinerziehenden  in der Sozialhilfe ein Anspruch auf Förderung eröffnet. Soweit, so gesetzeslogisch. Faktisch haben viele ALG II BezieherInnen

aufgrund des Partnereinkommens ihren eigenen Arbeitslosenhilfeanspruch verloren. Da die Arbeitsagentur für jeden Arbeitssuchenden, der nach einem Jahr aus Steuermitteln ALG II erhält, einen einmaligen Betrag an den Bund bezahlen muss, erhöht dies für die Arbeitsverwaltung den Anreiz, sich vor allem auf die Vermittlung der ALG I.BezieherInnen zu konzentrieren. BerufswiedereinsteigerInnen nach der Familienpause haben trotz anders lautender Appelle hier das Nachsehen.

Und es fehlt nach wie vor öffentliche Kinderbetreuung. Schleswig Holstein gehört bundesweit zum Schlusslicht in der Versorgung mit Kitaplätzen.

Da die versprochene Entlastung der Kommunen durch HARTZ IV nach deren Berechnungen nicht eingetreten ist, sehen sich diese auch nicht an die Erfüllung des gesetzlichen Bundesauftrags gebunden, mehr Plätze für die unter Dreijährigen zu schaffen. Bekanntlich hatte der Bund hierfür als Finanzierung die Entlastung der Kommunen aufgrund der HARTZ Gesetze angeboten. Wo Kommunen in SH mehr Krippenplätze anbieten, geschieht dies oft - wie in Lübeck- auf Kosten der Plätze für ältere Kinder. Außerdem erhalten ALG II EmpfängerInnen nach Landesgesetz nur maximal 80 Prozent der im Bundesvergleich sehr hohen Elterngebühren für die Kitas von der Kommune erstattet.

Einstieg in Pflege und Gesundheitsberufe gefährdet

Seit Jahr und Tag leisten die Kranken- und Pflegekassen keine ausreichende Finanzierung der Altenpflegeausbildung. In diese Lücke sind die Länder gesprungen, - die sich in den letzten Jahren endlich bundesweit auf bestimmte Qualitätsstandard gesetzlich verpflichten ließen - und die Arbeitsverwaltung. Sie hat in den letzten Jahren bundesweit die Finanzierung für Zigtausende Ausbildungen für Arbeitslose zur AltenpflegehelferIn und AltenpflegerInnen sichergestellt.

Da für Arbeitslose zweijährige Bildungsmaßnahmen kaum und dreijährige über die Arbeitsagentur gar nicht mehr gefördert werden, die Krankenkassen aber weiterhin ihre Pflicht nicht voll erfüllen, droht hier eine große Nachwuchslücke in einem Beruf, in dem es sogar immer noch Jobs gibt. Die Landessozialministerin engagiert sich hier zwar auf Bundesebene, aber Dauerlösungen sind nicht in Sicht. Genauso wenig wie für die ebenfalls von der Arbeitsagentur getragenen Ausbildungen in Ergo- oder Logopädie, für die Auszubildende ohne Arbeitsmarktgelder meist auch noch Schulgeld zahlen müssen.

Frauen sind nicht im Mainstream

Fortbildungen für die ARGE MitarbeiterInnen über die unterschiedliche Lebenslagen von Frauen und Männern, die nach dem Gendermainstreaming vorgeschrieben sein sollen, kommen erst zögerlich auf Druck und durch Angebote städtischer Gleichstellungsbeauftragter  oder Frau und Beruf Beratungsstellen zustande.

Lichtblick: In Lübeck förderte die ARGE spezielle Orientierungsmaßnahmen für FrauenhausbewohnerInnen in Kooperation mit der Uni Lüneburg.

Umzüge? In SH gibt es keine Zahlen

Obwohl Land und Kommunen in Schleswig Holstein bisher stolz auf ihr Benchmarking, das heißt den jährlichen interkommunalen Kostenabgleich der Sozialausgaben verweisen, kann nichts darüber gesagt werden, wie viel ALG II BezieherInnen aufgrund zu teurer Wohnungen in Schleswig Holstein umziehen müssen.(!)

Angeblich ruinieren arme junge Leute, die als Erwachsene nicht mehr bei den Eltern wohnen wollen, den Staat. Belegen kann zumindest Schleswig Holstein dies nicht, weil auch dazu Zahlen mit dem Computer nicht erhoben werden und für circa 36.000 junge Erwachsene per Hand ausgezählt werden müssten(!)

Der bundesgesetzlich beschlossene Zwang, als junger Erwachsener bis zum 25.Geburtstag im Hotel Mama zu bleiben, kann nur als Anleitung zu Unmündigkeit und Paschaallüren bezeichnet werden.

Wer klagt hiergegen vor dem Verfassungsgericht?

Nur noch allein leben

Dies ist zukünftig, ALG II Beziehern zu raten, insbesondere Frauen.

Was  zum Beispiel in Lübeck früher seitens des Sozialamtes, und heute seitens der ARGE  beliebte,  wenn auch verfassungsgerichtlich gerügte, Praxis ist; soll jetzt bundesgesetzlich geboten sein:

Schnüffler der Arge dürfen zum Beispiel aufgrund anonymer Hinweise in einem Haushalt mit ALG Bezug, morgens um fünf Uhr klingeln, um zu sehen, wer möglicherweise zusammen im Bett liegt und daraus Unterhaltsansprüche ableiten.

Wer länger als ein Jahr zusammen wohnt, muss auch als Wohngemeinschaft beweisen, das nicht gemeinsam gewirtschaftet wird. Stellt die ARGE in so einem Fall, die ALG Zahlungen ein, gibt es allerdings keine Möglichkeit für die Betreffenden, Geld beim Wohnungs- oder Schlafpartner durchzusetzen. Logisch, - es soll niemand in eine Lebensgemeinschaft gezwungen werden, ALG II BezieherInnen werden jedoch auf diese Weise quasi zwangsverheiratet  und dies ohne Unterhaltsanspruch an Staat oder PartnerIn.

Wer kontrolliert die ARGE ?

Sicherheitssherifs am Eingang der ARGEs, lange Wartezeiten, unvollständige und unverständliche Bescheide, die gegen den Datenschutz verstoßen, Arbeitsagenturauskünfte nur über Callcenter, Monate lang gar keine oder ständige Pflichttermine bei der ARGE, - Leistungsentzug bei Auseinandersetzungen, - daran haben sich viele Arbeitssuchende resignierend gewöhnt.

Es fehlt eine unabhängige demokratische Kontrolle vor Ort. Die zuständigen Sozialausschüsse sind zu schwach und nur etwa die Hälfte der ARGEs wird von Beiräten kontrolliert. Auch diese Ehrenamtler haben wenig Einfluss.

Einige ARGEs haben ein Beschwerdemanagement eingeführt, aber bisher gibt es noch keine öffentlichen Bilanzen über deren Wirken.

Selbst organisierte Arbeitsloseninitiativen – oft unter dem Dach der Kirche oder des DGB- erhalten vom Land zukünftig nicht noch nicht einmal sehr sicher Heiz- und Mietzuschüsse. Sie sitzen nicht in den Beiräten und offiziellen Beschwerdestellen.

Eine echte Hilfe ist für viele Betroffene die Beratung durch die Bürgerbeauftragte des Landes für soziale Angelegenheiten, die ähnlich wie das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in ihrem jährlichen Bericht an den Landtag Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung hart kritisiert.

Der Landespakt: Was wurde daraus?

Zur Verteidigung alter und neuer Landesregierung muss gesagt werden, sie investiert auch mit einem eigenen, überwiegend EU finanzierten Arbeitsmarktprogramm.

Mitte letzten Jahres wurde deutlich, dass wegen mangelnder Abstimmung zwischen Land und Arbeitsagentur vor der Bundestagwahl die Nerven bei der Landesregierung blank lagen. Das Ergebnis ist ein Pakt, in dem Land und Arbeitsagentur sich wechselseitig in unmissverständlich deutlichen Worten bescheinigen, dass sie jetzt in die Hände spucken und endlich die dem Bund abgetrotzten Spielräume vor Ort gemeinsam unbürokratisch für die Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen nutzen wollen.

Was wurde daraus?

Wer nicht jede Arbeit annimmt, muss hungern und unter Brücken schlafen?

Für die Bundesregierung scheint schon klar, wer schuld ist an der Arbeitslosigkeit.

Die Faulheit der Armen.

Erstmalig wird in Deutschland der dauerhafte Wegfall des Existenzminimums und der Wohnkosten bei mangelnder Kooperation für Jugendliche und Erwachsene gesetzlich ermöglicht. Der sozialpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion, Wolfgang Baasch, erklärt gegenüber der Presse diese Regelung für keinesfalls zustimmungsfähig, da verfassungswidrig.

Mal sehen, was im September in Schleswig Holstein gilt!