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Das Königsrechts des Parlaments: Auf Vorschlag der Regierung berät zuerst der Finanzausschuss und dann entscheidet der Landtag über alle Ausgaben des Landes für das kommende Jahr - von den Gehältern für die Angestellten über Gutachten und Projektförderungen bis zur Verteilung der Mittel für Kindergärten oder Straßenbau.
Wenn sich im laufenden Jahr gravierende Veränderungen bei den Einnahmen oder Ausgaben ergeben, kann die Landesregierung einen überarbeiteten Haushaltsplan vorlegen. Das passiert, wenn z.B. es wesentlich mehr oder weniger Steuereinnahmen gibt oder wenn eine große nicht vorhersehbare finanzielle Belastung eingetreten ist.
Den ersten Entwurf eines Haushaltes stellt die Regierung in der Regel im Sommer vor. Da sich in den kommenden Monaten bis zur Verabschiedung im Landtag (meistens im Dezember) noch viele einzelne Titel ändern können und es im November eine aktualisierte Steuerschätzung gibt, korrigiert die Landesregierung ihren Vorschlag Ende November.